Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Häfelin Systeme GmbH
(gültig ab 01.01.2018)
1. Anwendungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden rechtliche Grundlage sämtlicher Geschäftsfälle zwischen der Häfelin Systeme GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner (Kunde). Anders lautende Bedingungen seitens Kunden sind nur gültig, soweit sie von Häfelin Systeme GmbH schriftlich genehmigt worden sind. Änderungen oder Ergänzungen einer auch in anderweitiger Form abgeschlossenen Vereinbarung bedürfen der Schriftlichkeit.
1.2 Ein Vertrag gilt unter folgenden Bedingungen als abgeschlossen:
- Mit dem Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung von Häfelin Systeme GmbH beim Kunden.
- Mit der beidseitigen Unterzeichnung eines (separaten) Vertrags.
- Mit Eingang der Lieferung beim Kunden.
1.3 Diese AGB sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags. Spätestens bei Lieferung gelten die AGB als vom Kunden angenommen.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Der Inhalt der Vereinbarung richtet sich nach dem schriftlichen Vertrag oder – bei dessen Fehlen – nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von Häfelin Systeme GmbH. Angaben sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich zugesichert sind.
2.2 Durch einen schriftlichen Vertrag oder die Auftragsbestätigung werden zwischen den Parteien bestehende ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarungen, Zusagen oder Angebote vollumfänglich ersetzt.
2.3 Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der Bestellung und deren Bestätigung durch Häfelin Systeme GmbH oder nach Vertragsinhalt. Die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist ist durch den Kunden schriftlich zu mahnen sowie Häfelin Systeme GmbH eine Nachfrist von mindestens vier Wochen zur Lieferung einzuräumen.
2.4 Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, Konventionalstrafe oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung. Eine Lieferverpflichtung erlischt vollständig bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers.
2.5 Die Lieferung für Geräte erfolgt ab Werk bis zum vereinbarten Installationsort. Die Installation und das Erstellen der technischen Betriebsbereitschaft und die technische Abnahme werden durch Häfelin Systeme GmbH durchgeführt. Ist der Installationsort im Vertrag nicht explizit erwähnt, befindet sich dieser am Sitze des Kunden.
3. Gewährleistung und Haftung
3.1 Die Gewährleistung für Lieferungen und anderen Leistungen entfällt, wenn der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Häfelin Systeme GmbH.
Änderungen an den Lieferungen vornimmt. Die Gewährleistung verfällt ebenfalls, wenn der Kunde Störungen selbst beseitigt oder durch Dritte beseitigen lässt oder wenn er Zubehör oder Verbrauchsmaterial verwendet, das nicht den Vorgaben von Häfelin Systeme GmbH entspricht.
3.2 Während der Gewährleistungsfrist hat der Kunde Häfelin Systeme GmbH rechtzeitig über jeden Standortwechsel der Geräte zu informieren.
3.3 Im Falle eines Mangels während der Gewährleistungsfrist steht dem Kunden unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäss Obligationenrecht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung zu. Häfelin Systeme GmbH ist berechtigt, anstelle der Nachbesserung eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Bleibt die Nachlieferung bzw. die Nachbesserung zweimal erfolglos, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Mangel den zugesicherten Gebrauch der gelieferten Geräte ausschliesst oder erheblich beeinträchtigt.
3.4 Häfelin Systeme GmbH leistet keine Gewähr dafür, dass die Produkte frei von Schutzrechten Dritter sind.
3.5 Sämtliche weitergehenden Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag werden Wegbedingungen, sofern nicht Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Häfelin Systeme GmbH vorliegt. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.
3.6 Häfelin Systeme GmbH haftet insbesondere nicht für indirekte, mittelbare oder Folgeschäden wie bspw. entgangener Gewinn, Datenverlust, Wiederherstellung von zerstörten Daten, Ansprüche Dritter oder Schäden aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich exkl. der jeweils gültigen MWST. Indirekte Steuern, einschliesslich einer allfälligen Erhöhung der MWST oder zusätzliche Gebühren gehen zu Lasten des Kunden.
4.2 Werden diverse Lieferungen oder Dienstleistungen in einer Offerte zusammengefasst, ist der Gesamtpreis (und nicht einzelne Preise) verbindlich.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, den im Vertrag festgelegten Preis zu bezahlen. Der Preis ist 30 Tage nach Lieferung oder bei erbrachter Leistung fällig, sofern nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Rechnungsstellung und Inkasso können durch Dritte wahrgenommen werden.
4.4 Die von Häfelin Systeme GmbH gestellten Rechnungen sind netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist von 30 Tagen fällt der Kunde unmittelbar in Verzug und Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. sind geschuldet. Bei fortgesetzter Nichtbeachtung der Zahlungsfristen behält sich Häfelin Systeme GmbH das Recht vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen oder gegen einmalige Vorankündigung die Direktlieferung an den Kunden komplett einzustellen. Häfelin Systeme GmbH übernimmt für dadurch entstandene Nachteile und Schäden seitens des Kunden keinerlei Haftung.
4.5 Erfolgt die Zahlung auch nach erfolgter Mahnung nicht, stehen Häfelin Systeme GmbH sämtliche Rechte gemäss Art. 107 ff. OR zu.
5. Vorbereitungshandlungen, Abnahme, Annahmeverzug
5.1. Kann der Installationsort beim Kunden nur mit besonderem Aufwand (z.B. Einsatz eines Krans, einer Hebebühne usw.) erreicht werden, übernimmt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten. Der Kunde sorgt für geeignete Räume am Installationsort. Die technischen und räumlichen Voraussetzungen sind vom Kunden gemäss den Angaben von Häfelin Systeme GmbH bis zur Installation bereit zu stellen. Diese Vorarbeiten sind vom Kunden entsprechend den Vorgaben von Häfelin Systeme GmbH auszuführen. Alle Schäden und Nachteile, welche auf Mängel der elektrischen Installation, der Klimatisierung, der Stromqualität und der vom Kunden zur Verfügung gestellten elektrischen Anschlüsse und Einrichtungen beruhen, gehen zu Lasten des Kunden.
5.2 Installationsarbeiten oder andere Leistungen werden unmittelbar nach deren Abschluss von den Parteien abgenommen. Die Abnahme erfolgt im Beisein je eines unterschriftsberechtigen Vertreters der Parteien; es wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt.
5.3. Die durch den Annahmeverzug des Kunden entstehenden Mehrkosten (z.B. Lagerung und Überholung der Geräte) gehen zu Lasten des Kunden.
6. Eigentum und Schutzrechte
6.1. Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten im Eigentum von Häfelin Systeme GmbH.
6.2. Häfelin Systeme GmbH ist berechtigt, an Lieferungen den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 f. ZGB bei der zuständigen Behörde am Domizil des Kunden eintragen zu lassen. Nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten wird Häfelin Systeme GmbH den eingetragenen Eigentumsvorbehalt löschen lassen.
6.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises darf der Kunde die Produkte weder auf Dritte übertragen oder sonst wie veräussern, noch diese verpfänden. Der Kunde nimmt Kenntnis davon, dass er auch im Falle ganzer oder teilweiser Zerstörung der Produkte nach dem Gefahrenübergang, aus welchem Grund auch immer, zur Bezahlung des Gesamtkaufpreises verpflichtet bleibt.
6.4. Nach Übergang des Eigentums verpflichtet sich der Kunde, die Geräte seinerseits nicht weiter zu verkaufen, ohne vorher Häfelin Systeme GmbH die Möglichkeit eines Rückkaufs zu dem von einem Dritten angebotenen Preis eingeräumt zu haben.
6.5. Die Ausübung eines Retentionsrechts auf Geräte, Programme und Datenträger ist ausgeschlossen.
6.6. Sämtliche Schutzrechte wie Patente, Urheberrechte, Marken- oder Designrechte und Know-how verbleiben im alleinigen Eigentum von Häfelin Systeme GmbH oder ihren Lizenzgebern. Das Nutzungsrecht des Kunden ist unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich auf den vertragsgemässen Gebrauch der Produkte beschränkt.
6.7. Die von Häfelin Systeme GmbH dem Kunden zur Verfügung gestellten Handbücher, Zeichnungen, Diagramme und anderes, sich auf die Geräte beziehendes Material, bleiben Eigentum von Häfelin Systeme GmbH. Dieses Material darf nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Häfelin Systeme GmbH vervielfältigt oder an dritte Personen weitergegeben werden. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erlangten Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisse, von denen er Kenntnis er-langt, vertraulich zu behandeln.
7. Übergang von Nutzen und Gefahr
7.1 Der Übergang von Nutzen und Gefahr der Geräte auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der technischen Abnahme am Installationsort. Abnahmedatum ist der Tag der technischen Abnahme, an welchem der Kunde die Geräte, vorbehaltlich nicht erkennbarer Mängel, schriftlich akzeptiert. Im Falle einer Inbetriebnahme durch den Kunden vor der technischen Abnahme gilt das Gerät ebenfalls als akzeptiert (nicht erkennbare Mängel vorbehalten).
8. Abtretung von Rechten und Pflichten
8.1 Der Kunde stimmt einer allfälligen Übertragung der Häfelin Systeme GmbH zustehenden Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu. Eine Abtretung von Rechten und Pflichten seitens des Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung von Häfelin Systeme GmbH.
9. Datenschutz
9.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden – wie beispielsweise Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontaktperson – werden von Häfelin Systeme GmbH in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Datenschutzrecht erhoben und bearbeitet.
9.2 Häfelin Systeme GmbH verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zur Kundenpflege, zu Marketingzwecken und zur regelmässigen Information des Kunden über neue Produkte und Angebote von Häfelin Systeme GmbH, zur Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen sowie zur Durchführung von Marktforschungen.
9.3 Häfelin Systeme GmbH trifft alle angemessenen Vorkehrungen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten der Kunden zu gewährleisten.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
10.1. Diese AGB und die gestützt darauf abgeschlossenen Verträge unterstehen materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
10.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Häfelin Systeme GmbH.